Beschneidung vorläufig verboten - Skurriles Gezerre um die Vorhaut eines 12jährigen Jungen

Im Fall "Misha" hat jetzt das Oberste Gericht des Staates Oregon (USA) die Beschneidung des 12jährigen Jungen vorläufig verboten. Es sei unklar, ob der Eingriff dem Willen des Kindes entspreche. Die nicht sorgeberechtigte Mutter hatte mit Hilfe der Organisation "Doctors Opposing Circumcision" (DOC) den Vater verklagt, weil dieser seinen Sohn aus religiösen Gründen beschneiden lassen will, was sie ablehnt

Nach Aussagen der Mutter hatte Misha geäußert, dass er nicht beschnitten werden möchte, aber Angst hat, seinem Vater dies zu sagen.

Der vor einiger Zeit zum Judentum konvertierte Vater behauptet hingegen, dass Misha selbst die Beschneidung wünscht. In zwei Instanzen wurde dem sorgeberechtigten Vater das Recht zugesprochen, über die Beschneidung seines Sohnes zu entscheiden, wobei das Recht des Jungen auf einen unversehrten Körper zu keinem Zeitpunkt einer Rolle gespielt hat. Misha wurde wie ein Gegenstand zwischen den widerstreitenden Interessen seiner geschiedenen Eltern hin- und her gezerrt.

Die vorläufige Entscheidung der Richter lässt nunmehr aufhorchen:

Grundsätzlich, so das Oberste Gericht, sei es zwar das Recht des sorgeberechtigten Elternteils, über die Beschneidung eines männichen Kindes zu entscheiden. Erstmals räumen die Richter aber implizit ein, dass auch ein Minderjähriger, der sich selbst äußern kann, ein Mitspracherecht hat.

Da Misha bisher von niemandem nach seiner Meinung gefragt wurde, soll nun eine besondere richterliche Befragung herausfinden, wie Misha selbst über seine geplante Beschneidung denkt.

Ob der Junge den Mut haben wird, nach all dem psychischen Stress vor einer für ihn völlig fremden Autorität frei zu reden, bleibt abzuwarten.

Bitterer Beigeschmack:

Wieder einmal zeigt sich, dass die Beschneidung eines Jungen auch ohne medizinische Notwendigkeit in der öffentlichen Wahrnehmung als „normal“ empfunden wird, obwohl dieser Eingriff zu bleibenden physischen und psychischen Schäden und einer mitunter erheblichen Einschränkung der normalen männlichen Sexualität führen kann.

Nicht zuletzt geht es in diesem auf den ersten Blick bizarr anmutenden Prozess um die Frage, was schwerer wiegt: das Menschenrecht eines Kindes auf einen gesunden, vollständigen, unversehrten Körper – oder der Jahrtausende alte „Befehl“ eines Gottes, der sich selbst als Gott der Nächstenliebe feiern lässt, aber verlangt, dass Jungen ohne vernünftigen Grund ein Teil ihrer Geschlechtsorgane entfernt wird.

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