Vorsorge: Krankenkassen zahlen Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs

Gesetzliche Krankenkassen wie etwa die AOK bezahlt für Mädchen, die bei ihr versichert sind, die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Beratung. Durch die neue Impfung kann die Infektion mit bestimmten Humanen Papilloma Viren (HVP) verhindert werden. Diese HVP-Viren sind für etwa 70 Prozent der Gebärmutterhalskrebserkrankungen verantwortlich. Der Impfstoff schützt auch gegen HPV-Viren, die für etwa 90 Prozent aller Genitalwarzen verantwortlich sind.

"Da die Viren durch Geschlechtsverkehr übertragen werden, ist es wichtig, die Mädchen möglichst vor dem ersten Sexualkontakt zu impfen. Die derzeitige Impfung kann nicht vollständig schützen, sie senkt das Erkrankungs-Risiko aber deutlich" erklärt Dr. Katja Matthias, Ärztin beim AOK-Bundesverband.

Die AOK übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen im Alter zwischen neun und 17 Jahren. "Es ist die erste Impfung, durch die Krebs verhindert werden kann. Diese besondere Möglichkeit möchten wir den jungen Mädchen bereits jetzt zur Verfügung stellen", so Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs wird bisher nicht von allen Krankenkassen bezahlt. Im Februar wird die Ständige Impfkommission des Robert Koch Instituts (STIKO) über diese Impfung beraten.

Auch die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) als viertgrößte bundesweite gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ab sofort die Kosten für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs. Versicherte Mädchen und junge Frauen im Alter von 11 bis 17 Jahren können die so genannte HPV-Impfung nach einer ärztlichen Beratung erhalten.

In drei Schritten

"Der Impfstoff wird in drei Schritten verabreicht, wobei zwischen der ersten und zweiten Dosis zwei Monate und zwischen der zweiten und dritten Dosis vier Monate liegen sollten", erklärt Dr. Katja Matthias. Die drei Einzeldosen kosten insgesamt rund 500 Euro. Eltern von Mädchen oder junge Frauen, die bei der AOK versichert sind und sich impfen lassen, müssen zunächst in Vorleistung treten und bekommen die Kosten von ihrer AOK-Geschäftsstelle erstattet.

Etwa 6.500 Frauen erkranken nach Angaben der Deutschen Krebshilfe in Deutschland jährlich an Gebärmutterhalskrebs. Bei den Krebserkrankungen bei Frauen rangiert Gebärmutterhalskrebs an zehnter Stelle.

Früherkennungstermine weiterhin nutzen

Auch wenn die neue Impfung ein guter Schutz ist, bleibt Gesundheitsvorsorge weiterhin wichtig, denn Gebärmutterhalskrebs kann nicht komplett verhindert werden, und die Impfung kann nicht vor der Ansteckung mit anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen schützen. Dr. Katja Matthias: "Auch geimpfte Frauen sollten weiterhin regelmäßig die Früherkennungsuntersuchung zum Gebärmutterhalskrebs nutzen. Durch die dabei durchgeführten so genannten PAP-Abstriche können Veränderungen in den Zellen des Gebärmutterhalses frühzeitig erkannt und dann rechtzeitig behandelt werden. Auch Schutzmaßnahmen gegen Infektionen, wie etwa die Benutzung von Kondomen, sind trotz der Impfung weiter notwendig."

Die Früherkennungsuntersuchung zum Gebärmutterhalskrebs wird den bei der AOK versicherten Frauen ab 20 Jahren einmal im Jahr angeboten. Die Kosten übernimmt die AOK; es muss dafür keine Praxisgebühr bezahlt werden.

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