Wunsch nach rituellen Beschneidungen verärgert Kinderärzte
Dass rituelle Beschneidungen keine Leistung der gesetzlichen Sozialversicherung, also der Solidargemeinschaft, ist, dürfte eigentlich klar sein. Dennoch berichten Ärzte davon, dass Eltern vermehrt von Ärzten fordern, eine kulturell motivierte Beschneidung auf Kassenkosten vorzunehmen bzw. eine Überweisung zu einem Operateur auszustellen
Die kassenärztliche Vereinigung Bremen will dieser Unsitte entgegenwirken und stellt Ärzten mehrsprachige Flyer, mit denen Eltern auf die Strafbarkeit hingewiesen werden sollen, zur Verfügung.
Der stellvertretende Vorsitzende der KVHB hofft, "dass der enorme Erwartungsdruck, dem die Ärzte ausgesetzt sind, dadurch gemindert wird und Eltern mehr Verständnis für eine ablehnende Entscheidung aufbringen". Gleichzeitig haben sich Ärzteverbände in der Hansestadt eine gemweinsame „Bremer Richtlinie“ zur konsequenten Absage von Wunsch-Zirkumzisionen verständigt.
In der Richtlinie wird klargestellt, wann überhaupt eine Zirkumzision bei Jungen medizinisch gerechtfertigt ist, nämlich bei Vorliegen einer manifesten Phimose, wobei in der Regel der Operation ein Behandlungsversuch mit Steroid- oder Östrogencreme vorangegangen sein soll. Zirkumzisionen in den ersten drei Lebensjahren sind nach der geminsamen Richtlinie nur in Ausnahmefällen indiziert.
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