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Bremer Kassenärzte warnen vor medizinisch unsinnigen Zirkumzisionen |
"Immer mehr Eltern in Bremen und Bremerhaven drängen Kinderärzte oder Urologen aus religiösen Gründen dazu, ihre Kinder zu beschneiden. „Ein solcher Eingriff ist allerdings in der Regel medizinisch nicht indiziert und darf nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeführt werden. Der Arzt muss ihn ablehnen“, schildert Dr. Till Spiro, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB). Die Ärzte stoßen bei ihrer Aufklärung häufig auf Unverständnis bei den Eltern. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen weist eindeutig darauf hin, dass bei Kindern die so genannte Zirkumzision (Beschneidung) nur dann vorgenommen werden darf, wenn sie medizinisch notwendig sei. In jedem Falle sei eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung "glasklar" nicht vom elterlichen Erziehungsrecht gedeckt. Zugleich warnt die KV Bremen Ärzte vor erheblichen juristischen Folgen, sollten medizinisch nicht indizierte Beschneidungen als Kassenleistungen abgerechnet werden. Es ginge nicht um eine Bewertung der Motivationslage von Eltern, sondern um die schlichte Feststellung, dass die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten nur für medizinisch indizierte Behandlungen einstehen könne und dürfe.
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