2.000 Euro Geldauflage: "Beschneidungsarzt" soll 8jährigen Jungen gequält haben

Ein in Hamburg praktizierender 35jähriger Arzt afghanischer Herkunft musste sich am 18. Juni 2008 wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, einem 8jährigen ohne wirksame Einwilligung der Eltern und ohne ausreichende Betäubung die Vorhaut abgeschnitten zu haben.

Die Eltern des 8jährigen sollen den Eingriff zunächst gewollt haben und haben dazu den 35jährigen Arzt in am Hamburger Steindamm in einem selbsternannten "Beschneidungszentrum" aufgesucht. Die Einrichtung wirbt damit, rituelle Beschneidungen an männlichen Kindern durchzuführen, wobei dort lt. deren Internetseite "Service auf höchstem Niveau" geboten wird und Jungen "professionell auf den anstehenden Eingriff" vorzubereiten.

Als der Eingriff dann beginnen sollte, ging allerdings einiges schief. Zwischen dem Arzt und den Eltern soll es zum Streit über die Operationsmethode gekommen sein, die Eltern sollen letztlich den Abbruch des Eingriffes gefordert haben. Obwohl die Betäubung offenbar nicht wirkte, machte der Mann, so die Anklage der Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. einfach weiter. In der mündlichen Verhandlung wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die Anwältin der Eltern will nun prüfen, ob sie zivilrechtliche Ansprüche gegen den Arzt geltend machen wird.

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