Ahnungslose Ärztin darf weiter Kinder behandeln - Zivilverfahren steht noch aus

Hamburg (pid). Das Urteil gegen die für den Tod des damals 4jährigen Franjo W. verantwortliche Ärztin Petra O. wurde am 15. Mai 2009 durch das Hamburger Landgericht aufgehoben und in eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten bei einer Bewährungszeit von 2 Jahren umgewandelt. Außerdem wurde das gegen die Angeklagte verhängte Berufsverbot aufgehoben.

Das Amtsgericht Wandsbek hatte die Ärztin im Mai vergangenen Jahres in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt und ihr ein fünfjähriges Berufsverbot auferlegt.

{mosimage}Nachdem sie ihre Schuld bis zuletzt leugnete bzw. auf andere Ärzte abzuschieben versuchte, hat Petra O. nunmehr die volle Verantwortung für den Tod des kleinen Jungen übernommen, was vom Gericht strafmildernd berücksichtigt wurde. Zu einer Entschuldigung der Angeklagten bei der Mutter von Franjo kam es allerdings auch nach fast 3 Jahren nicht.

Franjo war im August 2006 nach der Infusion einer viel zu hohen Dosis Glukose ins Koma gefallen und vier Tage später gestorben.

Im Berufungsverfahren äußerte Petra O., sie habe nicht gewusst, dass eine so hohe Dosis Glukose (500 ml intravenös bei 18 kg Körpergewicht) tödlich sein könne. Auch war ihr offenbar nicht bekannt, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob Glukose intravenös oder über das Verdauungssystem aufgenommen wird. Unter diesen Umständen erscheint die Entscheidung des Gerichtes, das Berufsverbot gegen die offensichtlich mangelhaft qualifizierte Ärztin aufzuheben, völlig unverständlich. Offen ist allerdings, wie die Ärztekammer dieses Verhalten wertet. Das Disziplinarverfahren steht nämlich noch aus.

Offenbar kam es schon im Vorfeld wie auch nach der tragischen Glukoseinfusion zu einer desaströsen Verkettung mehrere ärztlicher Fehlleistungen, die jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens waren. So soll u. a. die Phimose-Operation, wegen der Franjo ursprünglich im Wilhelmstift behandelt worden war, medizinisch nicht indiziert und die vorgeschriebene Patientenaufklärung zu möglichen Alternativbehandlungen nicht umfassend genug gewesen sein.

Obwohl die Ärztin ankündigte, gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen zu wollen, ist der Fall damit noch nicht abgeschlossen.

Im bevorstehenden Zivilprozess gegen das Kinderkrankenhaus und das beteiligte medizinische Personal wird es neben Fragen der Entschädigung der Hinterbliebenen und Schmerzensgeld auch um die Phimose-Operation gehen, deren Notwendigkeit nach den Worten eines vorbehandelnden Arztes mehr als zweifelhaft erscheint.

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