Vermischtes

Angst vorm Clown - Bilder von bunten Spaßmachern sind bei jungen Krankenhaus-Patienten unbeliebt

Baierbrunn (ots) - Nur wenige Kinder und Jugendliche empfinden Bilder von bunten, fröhlichen Clowns überm Krankenhausbett als aufmunternd. Die meisten mögen sie nicht, einige fürchten sich sogar davor, berichtet die "Apotheken Umschau". Die überraschenden Aussagen erhielten englische Forscher der Universität Sheffield, die 250 Patienten zwischen vier und 16 Jahren befragten.

Mit Clowns aus Fleisch und Blut haben Kliniken in Deutschland jedoch gute Erfahrungen gemacht, so die "Apotheken Umschau".

So finden Sie einen guten Arzt - Mediziner sollte sich Zeit nehmen

Telefonbuch? Internet? Rat von Freunden oder Arbeitskollegen? Wer einen neuen Arzt sucht, findet viele Informationen. Die zu bewerten und zu sortieren, ist nicht einfach. Dabei ist die Arztwahl reine Vertrauenssache. "Ein gutes Arzt-Patienten-Verhältnis ist ganz entscheidend für den Behandlungserfolg", sagt Heike Wöllenstein, Referentin für Patientenrechte und Verbraucherschutz beim AOK-Bundesverband. Sie gibt Tipps, worauf man bei der Arztsuche achten sollte.

Schon der erste Eindruck zählt: Ist die Praxis telefonisch gut erreichbar? Ist das Praxispersonal freundlich und professionell? In gut organisierten Praxen weisen sie zum Beispiel darauf hin, dass sich der Termin eventuell verzögern kann. "Wartezeiten bis zu einer halben Stunde sind akzeptabel, denn Notfälle müssen vorgehen. Längere Wartezeiten können auch darauf hinweisen, dass sich der Arzt in besonderen Fällen auch mehr Zeit nimmt", sagt Wöllenstein. "Nach etwa 30 Minuten sollten Sie aber ruhig nachfragen."

Hat der Patient die Praxis betreten, sollte er auf die Räumlichkeiten achten: Kann er seine Anliegen vorbringen, ohne dass am Empfang oder im Wartezimmer andere Patienten mithören? Denn ein elementarer Aspekt in Praxen ist der Datenschutz. "Krankenakten oder PC-Bildschirme sollten nicht für jedermann einsehbar sein", erklärt Wöllenstein, "und die Praxismitarbeiter sollten vor allem Diagnosen oder Beschwerden nicht lautstark durch die Praxis rufen." Zudem zählen praktische Aspekte: Eltern hilft eine Spielecke für die Kinder. Rollstuhlfahrer benötigen einen barrierefreien Zugang und Parkplätze in der Nähe.

Gut vorbereiten

"Bereiten Sie sich auf das erste Gespräch mit dem neuen Arzt vor, indem Sie sich Stichpunkte notieren", rät Wöllenstein. Dazu gehört die Krankengeschichte. "Schreiben Sie sich beispielsweise auf, ob und wann Sie operiert wurden und welche Vorerkrankungen Sie haben", empfiehlt sie.

Zudem sollten die Patienten ihre gesundheitlichen Beschwerden notieren. Dazu gehören auch Aussagen darüber, ob ihre aktuelle Lebenssituation – privat oder am Arbeitsplatz – sie womöglich belastet. So bekommt der Arzt einen umfassenden Eindruck vom Beschwerdebild und von der Persönlichkeit des Patienten. "Gerade das erste Gespräch – die Anamnese – und die erste Untersuchung sind entscheidend. Dafür sollte sich der Arzt ausreichend Zeit nehmen – je nach Bedarf zwischen zehn Minuten und einer halben Stunde", erklärt die AOK-Expertin. "Denn die Vorgeschichte und die persönliche Lebenssituation sind möglicherweise wichtig, um die richtige Diagnose zu finden. Hören Sie aber auch dem Arzt aufmerksam zu."

Ein gutes Zeichen ist es, wenn der Arzt den Patienten ermutigt, Fragen zu stellen. "Wichtig ist, dass sich der Patient als Person ernst genommen fühlt und mit dem Gesprächsverlauf zufrieden ist", sagt Wöllenstein. Der Patient kann erwarten, dass der Arzt genau erläutert, warum er welche Untersuchungen, Therapien oder Medikamente vorschlägt. Dabei muss er auch über eventuelle Nebenwirkungen und Risiken gut aufklären. Wöllenstein rät: "Fragen Sie auch selbst nach, wie sie den Heilungsprozess unterstützen können, zum Beispiel, indem Sie Ihre Ernährung umstellen."

Unterlagen mitbringen

Als Patient sollte man sich vor dem Arztbesuch klar machen, welche Erwartungen man an den Arztbesuch hat. In jedem Fall sollte man beim Antrittsbesuch eventuell vorliegende Arzt-Unterlagen mitbringen. "Wer in eine andere Stadt zieht, kann sich von seinem vorherigen Arzt seine Patientenakte – gegen eine geringe Erstattung der Kosten – kopieren lassen", sagt Wöllenstein. An die Krankenversichertenkarte und gegebenenfalls die Praxisgebühr sollten die Patienten ebenfalls denken.

"In besonders schwierigen Situationen, zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung, empfiehlt es sich, einen Angehörigen, den Partner oder die Partnerin zum Gespräch mitzubringen", erklärt die AOK-Expertin, denn in Stresssituationen hören Patienten oft etwas anderes, als der Arzt tatsächlich sagt. Sie rät Patienten: "Wenn eine schwerwiegende Entscheidung ansteht, können Sie auch um Bedenkzeit und zusätzlich um einen Extratermin bitten." Es kann zudem sehr sinnvoll und hilfreich sein, wenn eine Operation die weitere Lebensplanung verändern würde, bei einem anderen Arzt eine zweite Meinung einzuholen. Wöllenstein: "Ein guter Arzt wird für diesen Wunsch Verständnis haben."

Chirurgen wissen oft nicht, ob sinnvoll ist, was sie täglich tun

Ob es besser ist, den Schnitt längs oder quer zu führen, untersuchen sie erst jetzt. „Nur 20 Prozent unserer Methoden sind in Studien gut belegt“, sagt selbstkritisch Professor Dr. med. Markus Büchler, Geschäftsführender Direktor der Chirurgischen Universitätsklinik Heidelberg in der Apotheken Umschau. Dieses Dilemma setzt sich bei der „Schlüsselloch-Chirurgie“ unvermindert fort. Nur durch kleinste Schnitte, per Videosicht und mit ferngesteuerten Instrumenten entfernen Operateure Blinddärme, Gallenblasen oder Tumore, verschließen Brüche und hobeln beschädigte Gelenkknorpel glatt. Studien, die diese Techniken mit den traditionellen Methoden vergleichen, aber gibt es kaum. Die Folge: Selbst über den Nutzen häufiger Eingriffe wie Blinddarm- oder Leistenbruch-OP gehen die Meinungen zwischen den Experten weit auseinander. Doch die Zeichen stehen auf Wandel: Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und die Universität Heidelberg haben ein Studienzentrum eingerichtet, das Untersuchungen zu chirurgischen Arbeitstechniken koordiniert. Die ersten Ergebnisse werden demnächst veröffentlicht. Eines der Studienthemen: Die beste Wundnaht.

Das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau 8/2007 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

"Im Fehler-Prozess haben Patienten noch immer schlechte Karten"

Wer als geschädigter Patient einen Prozess wegen eines Behandlungsfehlers anstrengt, braucht Zeit und gute Nerven. "Der Alltag des Arzhaftungsrechtes zeigt, dass die Patientenrechte nur bedingt gewährleistet sind", sagt Dr. Roland Uphoff. Der Bonner Fachanwalt für Medizinrecht bemängelt im Gespräch mit dem AOK-Mediendienst unter anderem die "übermächtige Rolle" der gerichtlich bestellten Sachverständigen. Und auch in Sachen Aufklärungsbogen und Behandlungsdokumentation besteht aus Sicht des Juristen Nachbesserungsbedarf in Sachen Patientenrechte.

Herr Dr. Uphoff, in der Praxis gibt es immer wieder Ärger um Behandlungsunterlagen. Etwa, wenn sich Dokumentation und Erleben des Patienten deutlich unterscheiden. Wie erklären Sie sich das?

Uphoff: Die Rechtsprechung sagt, dass die Behandlungsdokumentation "wahr, vollständig und widerspruchsfrei" sein muss. Da erlebe ich zum Teil erhebliche Widersprüche zu den Berichten von Patienten. Sie berichten zum Beispiel häufig, dass sie Schmerzen hatten, obwohl das nicht in den Unterlagen vermerkt ist. Leider ist häufig zu vermuten, dass Behandlungsunterlagen auch von Seiten der Ärzte nachträglich verändert werden – eventuell auch im Hinblick auf Schadensersatzprozesse nachgeschrieben werden. Leider erlebe ich auch immer wieder Fälle, in denen Patienten mich einschalten, weil ihnen Behandlungsunterlagen trotz Aufforderung nicht ausgehändigt werden.

Jeder Operation geht ein Aufklärungsgespräch voran. Der Patient unterschreibt im Anschluss den Aufklärungsbogen. Auch an dessen Inhalt entzündet sich häufig Streit, wenn es um mögliche Behandlungsfehler geht...

Uphoff: In der Praxis passiert es, dass Aufklärungsbögen, die Patienten unterschrieben haben, nachträglich korrigiert wurden. Ich erlebe nicht selten die Situation, dass Eltern von geburtsgeschädigten Kindern oder Patienten nach chirurgischen Eingriffen mir sagen, dass Eintragungen im Aufklärungsformular nicht vorhanden gewesen sind, als es ihnen zur Unterschrift vorgelegt wurde. Die einfachste und praktikabelste Lösung wäre es, dass der Patient nach dem Aufklärungsgespräch das unterschriebene Formular in Kopie erhält.

Wenn es zu einem Prozess kommt: Wie stehen die Chancen für den mutmaßlich geschädigten Patienten?

Uphoff: Der Patient muss in einem Prozess beweisen, dass ein Fehler mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unterlaufen ist und dieser Fehler die Behinderung oder die Beschädigung verursacht hat. Diese hohe Hürde ist nur schwer zu nehmen. Die Chancen sind natürlich immer vom Einzelfall abhängig. Ich rate Patienten dringend dazu, sich auch medizinisch gründlich beraten zu lassen.

lm Behandlungsfehler-Prozess spielen Sachverständige eine wichtige Rolle. Sie kritisieren das Gewicht der "Richter in Weiß". Warum?

Uphoff: Die Richter sind in der Regel medizinische Laien. Der gerichtlich bestellte Sachverständige, der dem Gericht den Sachverhalt erläutern soll, ist de facto derjenige, der den Prozess entscheidet. Wenn er sagt, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, dann wird das Gericht dem folgen. Andersherum folgt ihm das Gericht in 99,9 Prozent der Fälle, wenn er sagt, es liege kein Behandlungsfehler vor. Meine Erfahrungen zeigen, dass die in einem Rechtsstreit vom Gericht beauftragten Sachverständigen nur mit großer Zurückhaltung das Vorliegen eines "groben Behandlungsfehlers" bestätigen. Da fallen dann Formulierungen von "Behandlung war suboptimal" über "man hätte Maßnahmen ergreifen sollen" bis "der klinische Alltag erlaubt es nicht, diese Maßnahme zu ergreifen". Hier müssen die Rechte der Patienten unbedingt gestärkt werden.

Ihr Vorschlag?

Uphoff: Indem zum Beispiel auch Gutachter angehört werden müssen, die vom Patienten eingeschaltet werden. Um es überspitzt zu formulieren: Bisher kann der Gerichtsgutachter den Richtern erklären, dass die Erde eine Scheibe ist. Der vom Patienten eingeschaltete Privatgutachter wird dagegen weitgehend ignoriert.

Im Prozess müssen die Patienten beweisen, dass ein Fehler passiert ist und dass dieser eine bestimmte Folge hatte. Müsste nicht viel mehr der Arzt sich entlasten, wenn ein Fehler festgestellt wurde?

Uphoff: Dafür setzen sich ja auch Patientenvertreter zu recht ein. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung sollten die Weichen so stellen, dass ein Patient die Chance bekommt, einen Prozess auch dann zu gewinnen, wenn er "nur" beweisen kann, dass dem Arzt oder Krankenhaus ein Fehler unterlaufen ist. Die weitere Beweislast – dass nämlich dieser Fehler zu einem Schaden geführt hat – sollte der Gegenseite obliegen. Bisher ist es in der Rechtsprechung weitgehend so, dass sich ein Arzt erst dann entlasten muss, wenn ein besonders schwerer Behandlungsfehler unterlaufen ist. Hier sollten die Voraussetzungen zu Gunsten des Patienten abgesenkt werden, so dass die Beweislast auch dann greift, wenn ein einfacher und möglicherweise häufig vorkommender Fehler unterlaufen ist.

Wie sieht es generell mit den Erfolgsaussichten für den Patienten aus, einen Behandlungsfehler-Prozess zu gewinnen?

Uphoff: Es gibt dazu keine offiziellen Statistiken der Justiz und auch nicht der deutschen Versicherungswirtschaft. Es gibt verschiedene Zahlen von einigen Berufshaftpflichtversicherern der Ärzte, wonach in 30 bis maximal 40 Prozent der Fälle Schadensersatz gezahlt wird. Das dürfte auch die Größenordnung sein, in der Patienten nach langem und hartem Kampf einen Prozess vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht erfolgreich beenden.

Mit Spickzettel zum Arzt

Baierbrunn (ots) - Beim Arztbesuch müssen nicht selten für den Patienten einschneidende Probleme besprochen werden. In solchen Situationen vergisst man leicht anzusprechen, was einem eigentlich auf der Seele brennt. Dagegen hilft, sich vorher Notizen zu machen und sich im Gespräch mit dem Arzt daran entlang zu hangeln, rät die "Apotheken Umschau". Neben Fragen sollte der Spickzettel auch Fakten enthalten, die der Arzt wissen muss. Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es? Warum bevorzugt der Arzt eine bestimmte? Gibt es Zahlen über die Erfolge? Was sind die Nebenwirkungen und wie oft kommen sie vor? Bei wichtigen Entscheidungen ist es auch selbstverständlich, einen neuen Termin zu vereinbaren und die verschiedenen Therapiemöglichkeiten zu durchdenken - und einen neuen "Spickzettel" zu schreiben.

Quelle: Apotheken Umschau. Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 8/2007 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

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